Radsatzdreheinrichtungen dienen zum Drehen von Radsätzen im eingebauten Zustand an stehenden Schienenfahrzeugen. Sie führen zu wesentlichen Vereinfachungen von Arbeitsabläufen, bei denen die Radsätze kontinuierlich gedreht werden müssen.

Die RSD unterstützt visuelle Prüfungen (z.B. richtiger Sitz der Radbandage) oder messtechnische Prüfungen (z.B. Rissprüfung oder Rundlaufprüfung). Die RSD kann in Gleisgruben oder aufgeständerten Gleisanlagen eingesetzt werden.

Die RSD wird in der Regel bei Achslasten bis zu 250 kN und einer Spurweite von 1.435 mm eingesetzt. Die zu prüfenden Räder können einen Durchmesser von 580 mm bis 1250 mm haben.

Sonderausführungen, z.B. andere Raddurchmesser oder andere Spurweiten, sind ebenfalls möglich.

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